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Das Landesamt für Finanzen (LfF) (frühere Bezirksfinanzdirektion, BFD) ist für die Berechnung und Zahlung der Bezüge von Mitarbeitern und Beamten des Freistaates Bayern und so auch der TUM zuständig.

 

Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter teilt sich nach den Anfangsbuchstaben der Nachnamen auf.

Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in finden Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung/ Bezügemitteilung.


Auf Ihrer Gehaltsabrechnung/ Bezügemitteilung finden Sie auch Ihr Geschäftszeichen (auch Personalstammnummer genannt), welches Sie beispielsweise bei einer Dienstreisegenehmigung angeben müssen.

 

Ersteintrag: 26.11.2003
Autor: Herbert Ehler